Wartungsarbeiten am 6.Juli von 6:30 Uhr bis 7:30 Uhr - Datenabfrage beeinträchtigt
Fahrerschulung: Änderungen kommen

Milchsammelwagenfahrer, die die Probenahme gemäß RohmilchGütV vornehmen, haben ihre Sachkunde zur Probenahme nachzuweisen. Dieser Sachkundenachweis wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang bescheinigt. Der Milchprüfring Bayern e.V. hat von der Landesstelle die Zulassung für die Durchführung der Sachkundelehrgänge erhalten. Die Schulungsinhalte sind im Leitfaden "Sachkunde für den Milchsammelwagenfahrer" vom VDM geregelt und in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach vier Jahren zu wiederholen. Nach Abschluss des Lehrgangs stellt der Milchprüfring eine Teilnahmebestätigung im Scheckkartenformat aus, da diese laut der neuen RohmilchGütV zukünftig immer mitzuführen ist. Ab dem 01.07.2023 sind die Schulungen bereits nach 2 Jahren zu wiederholen. Für neue Milchsammelwagenfahrer wird zukünftig einmal im Quartal eine Erstschulung in Wolnzach angeboten. Über die jeweiligen Termine werden die Molkereien und Fuhrunternehmer rechtzeitig informiert. Bis zur Teilnahme an der Erstschulung müssen die Fahrer einen Nachweis mitführen, dass sie vom Abnehmer in die ordnungsgemäße Probenahme eingeführt wurden (drei Monate gültig). Zurück