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Mitglieder

Der Milchprüfring Bayern e.V. vereint als gemeinnütziger eingetragener Verein alle Interessensgruppen der bayerischen Milchwirtschaft.

Mitglied können alle bayernweit tätigen rechtsfähigen Organisationen werden, die Aufgaben auf dem Gebiet der Milcherzeugung, der Milchverarbeitung oder der Vertretung von Verbraucherinteressen wahrnehmen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Zur Zeit sind folgende Organisationen beim Milchprüfring Bayern e.V. Mitglied und werden in der Mitgliederversammlung durch eine stimmberechtigte Person vertreten.

Bayerischer Bauernverband

vertreten durch:          Charlotte Roth

Max-Joseph-Str. 9
80333 München

Homepage BBV

Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e.V.

vertreten durch:                    Tobias Häusl

Kaiser-Ludwig-Platz 2
80336 München

Homepage VBPM

Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V.

vertreten durch:                Josef Hefele

Landsberger Str. 282
80687 München
Homepage LKV

Milchindustriegruppe       Allgäu e.V.

vertreten durch:              Rafael Schüle

Kemptener Str. 17-24
87493 Lauben/Allgäu

Verband der Milcherzeuger Bayern e.V.

vertreten durch:                    Dr. Hans-Jürgen Seufferlein

Max-Joseph-Str. 9
80333 München

 

Homepage VMB

Genossenschaftsverband Bayern e.V.

vertreten durch:                    Dr. Stefanie Gabler

Türkenstr. 22-24
80333 München

 

Homepage GVB

DHB-Netzwerk Haushalt Landesverband Bayern e.V.

vertreten durch:       Rosemarie Weber

Zeugplatz 3
86150 Augsburg

 

Homepage DHB

Interessengemeinschaft Privater Milchverarbeiter Bayerns e.V.

vertreten durch:               Alfred Mayr

Industriestraße 6
86690 Mertingen

Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet auf Wunsch des Vorstandes oder auf Verlangen von mindestens 1/3 der Mitglieder statt. In der Regel sollen zwei Mitgliederversammlungen pro Jahr stattfinden. Die Mitgliederversammlung muss jedoch mindestens einmal innerhalb der ersten 6 Monate des Geschäftsjahres stattfinden.
Die Vertretung der Mitglieder erfolgt durch deren vertretungsberechtigte Organe oder durch schriftlich von ihnen bevollmächtigte Personen.

Aufsichtsrat

Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind in § 9 der Satzung definiert. Darunter fällt unter anderem die Beratung und Überwachung des Vorstandes. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates entspricht der Zahl der Mitglieder des Vereins. Jedes Vereinsmitglied bestellt ein Aufsichtsratsmitglied. Mitglieder des Vorstandes können nicht zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates sein. Den Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie dessen Stellvertreter wählen die Mitglieder des Aufsichtsrats aus ihrer Mitte.

Satzung und Geschäftsordnung
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