Der Milchprüfring Bayern e.V. vereint als gemeinnütziger eingetragener Verein alle Interessensgruppen der bayerischen Milchwirtschaft.
Mitglied können alle bayernweit tätigen rechtsfähigen Organisationen werden, die Aufgaben auf dem Gebiet der Milcherzeugung, der Milchverarbeitung oder der Vertretung von Verbraucherinteressen wahrnehmen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Zur Zeit sind folgende Organisationen beim Milchprüfring Bayern e.V. Mitglied und werden in der Mitgliederversammlung durch eine stimmberechtigte Person vertreten.
Eine Mitgliederversammlung findet auf Wunsch des Vorstandes oder auf Verlangen von mindestens 1/3 der Mitglieder statt. In der Regel sollen zwei Mitgliederversammlungen pro Jahr stattfinden. Die Mitgliederversammlung muss jedoch mindestens einmal innerhalb der ersten 6 Monate des Geschäftsjahres stattfinden.
Die Vertretung der Mitglieder erfolgt durch deren vertretungsberechtigte Organe oder durch schriftlich von ihnen bevollmächtigte Personen.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind in § 9 der Satzung definiert. Darunter fällt unter anderem die Beratung und Überwachung des Vorstandes. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates entspricht der Zahl der Mitglieder des Vereins. Jedes Vereinsmitglied bestellt ein Aufsichtsratsmitglied. Mitglieder des Vorstandes können nicht zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates sein. Den Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie dessen Stellvertreter wählen die Mitglieder des Aufsichtsrats aus ihrer Mitte.