Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie bedürfen der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung, welche aus deren Kreis den Vorsitzenden wählt. Dem Vorstand obliegt die Führung aller Geschäfte des Vereins die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie die Durchführung aller Maßnahmen, die zur Erfüllung der Vereinsaufgaben erforderlich sind.
1. Stellvertreter
Vertreter der Gruppe der privaten Milchbe- und -verarbeitungsbetriebe
bestellt durch den
2. Stellvertreter
Vertreter der Gruppe der genossenschaftlichen Milchbe- und -verarbeitungsbetriebe
bestellt durch den
Geschäftsführender Vorstand
Geschäftsbereichsleiter Verwaltung
Geschäftsbereichsleiter Digitalisierung
Geschäftsbereichsleiterin Technik
stellv. Geschäftsbereichsleiterin Technik
stellv. Geschäftsbereichsleiterin Technik
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