Wartungsarbeiten am 6.Juli von 6:30 Uhr bis 7:30 Uhr - Datenabfrage beeinträchtigt
 Ausgabe 2 I Dezember 2022

Neuer Geschäftsbereich Digitalisierung

Um gemeinsam interne Veränderungen und Prozesse noch effizienter zu gestalten und für die Zukunft optimal aufgestellt zu sein, wurde in diesem Jahr, zusätzlich zu den beiden bestehenden Geschäftsbereichen Technik und Verwaltung, ein neuer Geschäftsbereich für Digitalisierung geschaffen. Die Geschäftsbereichsleitung übernimmt seit dem 1. Juli 2022 Herr Dr. Frank Behre. Herr Dr. Behre war bis dato als Sachgebietsleiter EDV tätig.

Zum Aufgabengebiet gehört unter anderem die Sicherstellung der Datenerfassung bzw. des Datentransfers bei den nach der RohmilchGütV und EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung zu erfassenden Parameter. Dieser Prozess reicht von der Probenahme durch den Tanksammelwagen, der Untersuchung der Proben im Labor, der Auswertung der Messergebnisse und Überprüfung nach festgelegten Plausibilitätskriterien bis zur Weiterverarbeitung und Übermittlung der Messwerte für die Milchgeldabrechnung an die Molkereien bzw. Rechenzentren oder für interne wie externe statistische Auswertungen.

Auswertung von Daten als Serviceleistung
Damit sich Molkereien und Landwirte auf die Werte verlassen können, hat der Milchprüfring zur Qualitätssicherung ein umfangreiches Labor-Informations- und Management-System (LIMS) aufgebaut. Bevor die Datensätze an die Molkerei übermittelt werden, durchlaufen die Probenahme- und Untersuchungsdaten knapp 400 Plausibilitätskontrollen, um Auffälligkeiten sichtbar zu machen. Abschließend werden die Prüfergebnisse nochmal im Vier-Augen-Prinzip validiert. Die Daten werden nicht nur in Bayern und über die bayerischen Grenzen hinaus bereitgestellt, sondern auch in Polen, Österreich und Tschechien.

Synergieeffekte nutzen
Nicht nur intern, sondern auch auf externer Ebene spielt die Digitalisierung eine wichtige Rolle, zum Beispiel bei der Zusammenarbeit mit anderen Selbsthilfeeinrichtungen im süddeutschen Raum. Der intensive Austausch ist wichtig, um Prozesse zu optimieren, Synergieeffekte zu nutzen und im Besten Falle Kosten zu sparen.

Revision zum Jahreswechsel - QM-Milch-Standard

Der QM-Milch-Standard unterzieht sich zum Jahreswechsel einer Revision. Es wurde inhaltlich hauptsächlich dem aktuellen Stand angepasst (Rohmilchmonitoring hinsichtlich RohmilchGütV und der Nährstoffvergleich weicht der Düngebedarfsermittlung gemäß neuer Dünge VO 2020). Für Gesprächsstoff sorgte die Einführung der Möglichkeit drei bestehende Kriterien mit K.O. zu bewerten:

  • Kriterium 1.10: Es ist ausreichend Liegeraum für die Kühe vorhanden: Ziel ist hier ein Tier-Liegeplatz- Verhältnis von 1:1. Damit ist die Möglichkeit der Vergabe eines Bonuspunkts gestrichen und die mögliche maximale Punktzahl im Audit sinkt von 81 auf 80 Punkte (Mindestpunktzahl: 61 Punkte). Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierungsstelle und die Auditoren in der Bewertung nur wenig Spielraum haben. Im Interesse der Landwirte sei darauf hingewiesen, dass je nach Auslegung des Veterinärs jede Art von Überbelegung bereits zu Problemen mit der zuständigen Behörde führen kann – ganz unabhängig von der QM-Milch-Kontrolle!
  • Kriterium 1.18: Das Veröden der Hornanlagen bei Kälbern unter sechs Wochen muss unter Schmerzmittelgabe (und Sedierung) erfolgen und wurde somit angeglichen an die Cross-Compliance- Anforderungen.
  • Kriterium 3.4.6: Nach dem Melken wird die Milch in eine saubere Milchkammer befördert. Diese wird gereinigt und ist leicht zu desinfizieren; es sind ausreichende Einrichtungen zur Ableitung von Abwässern vorhanden. Warten Sie bitte nicht mit der Sanierung Ihrer Milchkammer, bis der Putz (sprichwörtlich) von der Wand bröckelt. Zwingend erforderlich ist die zweckmäßige Ausstattung mit Fliesen und Spezialbeschichtungen. Hygienemängel, die nicht unter den Begriff „Tagesschmutz“ zu fassen sind, führen zum K.O.

Zur Nachbesserung im Falle einer oder mehrerer K.O.-Bewertungen bleiben maximal 4 Wochen Zeit. Die Abstellung der Mängel wird in der Regel vor Ort überprüft.

Des Weiteren wird die Teilnahme an den QS-Monitoringprogrammen (Antibiotikaeinsatz und Schlachtbefunde) empfohlen. Die verpflichtende Einführung ist vorgesehen und wird – mit einem Vorlauf von mindestens 12 Monaten – den teilnehmenden Betrieben angekündigt. Die Anforderungen sind in den entsprechenden QS-Leitfäden festgelegt und beschrieben.

Die Anforderungen des von QM-Milch vorgeschriebenen Rohmilchmonitorings ändern sich ab dem kommenden Jahr. Aber alle Molkereien, die beim Milchprüfring Bayern e.V. untersuchen lassen, erfüllen bereits diese Anforderungen durch den abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag zur Durchführung der RohmilchGütV.

Änderungen auf der Stufe Gruppenorganisation

Gruppenbeschreibung: bei Nutzung mehrerer Zertifizierungsstellen beschreibt der Gruppenorganisator die Zertifizierungsbereiche der verschiedenen Zertifizierungsstellen (z.B. welche Zertifizierungsstelle auditiert welche Gruppenmitglieder/Mitgliedergruppen).

Zu Ihrer Information: Bei der Beauftragung zweier Zertifizierungsstellen für die Auditierung der Gruppenmitglieder brauchen Sie nicht mehrere Audits auf der Stufe Gruppenorganisation. Kontaktieren Sie die milchZert GmbH gerne für weiterführende Informationen.

Vertragliche Bindung der Mitglieder: Die Gruppenmitglieder müssen über einen Vertrag bzw. eine Teilnahmeerklärung an den Gruppenorganisator (die Molkerei) angeschlossen werden. Darin sind mindestens folgende Punkte geregelt:

  • die Einhaltung des VLOG-Standards
  • die Umsetzung der festgelegten Korrekturmaßnahmen und –fristen durch das Mitglied

Erläuterung: Der Gruppenorganisator verantwortet die fristgerechte Umsetzung der Korrekturmaßnahmen bei den Gruppenmitgliedern. Die Wirksamkeit dieser wird in einem angemessenen Zeitraum überprüft. Beides wird dokumentiert.

Im Risikomanagement ist explizit nochmal der externe Dienstleister als Gefahrenquelle aufgeführt worden (vgl. VLOG-Standard Version 23.01 F 2.4 und F 2.5).

Sie als Gruppenorganisator verantworten die Erstellung und Umsetzung eines Probenahme- und Analysenplans für Ihre Milcherzeuger. Dieser definiert neben der Ziehung von Rückstellmustern die risikoorientierte Beprobung und GVO-Analyse von Futtermitteln. Ein Hinweis im QM-System auf die Vorgaben des VLOG genügen. Sollten Sie zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen treffen wollen hinsichtlich der Probenahme, können Sie das ebenso dort definieren. Bitte beachten Sie auch, dass vorliegende Analyseergebnisse nach VLOG zwingend ausgewertet werden müssen (vgl. Kapitel F 2.6).

Im verpflichtenden jährlichen Internen Audit, in dem alle relevanten Punkte des VLOG-Standards abgeprüft werden sollen, bietet es sich an, verstärkt Augenmerk auf das Risikomanagement und auf die Pflichten des Gruppenorganisators (Übermittlung der Daten an den VLOG) zu legen. Denken Sie bitte auch in diesem Jahr, bei lediglich formellen Anpassungen des Standards hinsichtlich des Kapitels Landwirtschaft an Ihre Schulung der Mitarbeiter und der Gruppenmitglieder!

Anhand der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen können Sie individuell auswerten, wo bei Ihren Erzeugern die Defizite im Audit lagen und entsprechende Schulungsinhalte ableiten. Aus der Auditpraxis raten wir Ihnen zur Wiederholung folgender Punkte:

  • Definition potenziell risikobehaftete Futtermittel (im VLOG-Standard wurden die Fußnoten nun zu einer anschaulichen Tabelle geändert) und deren räumliche und zeitliche Trennung!
  • Dokumentation der jährlichen Eigenkontrolle: Die jährliche Eigenkontrolle gemäß VLOG sieht vor, dass auch die Erzeuger einmal im Kalenderjahr ihre externen Dienstleister/Futtermittelhändler und Futtermittel hinsichtlich ihrer Zertifizierung überprüfen (noch VLOG-geprüft?) und die betrieblichen Änderungen in der Betriebsbeschreibung anpassen. Bei letzterem geht es nicht darum, dass beispielsweise nun 51 statt 50 melkende Kühe im Stall stehen, sondern, inwiefern sich vor allem die Fütterung geändert hat. Änderungen, falls nötig, sind in der Betriebsbeschreibung zu dokumentieren und zu unterschreiben.
  • Tierzukauf – immer wieder ein Thema (vgl. E 4.8). Die Unterscheidung zwischen Jungvieh/Erstlaktierenden und Trockenstehern/Tieren ab der 2. Laktation ist weiterhin aktuell.
Kurzinfo

Der QM-Milch-Standard wird zum Jahreswechsel einer Revision unterzogen. Er wurde inhaltlich hauptsächlichvden aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst (Rohmilchmonitoring hinsichtlich RohmilchGütV und der Nährstoffvergleich weicht der Düngebedarfsermittlung gemäß neuer Dünge VO 2020). Für Gesprächsstoff sorgte die Einführung der Möglichkeit drei bestehende Kriterien 1.10, 1.18 und 3.4.6 mit K.O. zu bewerten. Zu Kriterium 1.10 (Tier-/Liegeplatzverhältnis) sei gesagt, dass je nach Auslegung des Veterinärs jede Art von Überbelegung bereits zu Problemen mit der zuständigen Behörde führen kann – ganz unabhängig von der QM-Milch-Kontrolle!

Bezüglich des QM+ Standards besteht die Möglichkeit, den mpr als zugelassenen Dienstleister mit der Programmkoordination zu beauftragen. Wenn von Ihrer Seite hier Bedarf besteht zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne! Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie in einer der nächsten Ausgaben des Milchboten.