Wartungsarbeiten am 6.Juli von 6:30 Uhr bis 7:30 Uhr - Datenabfrage beeinträchtigt
Ausgabe 1 I Februar 2023

Jede Probe braucht eine Flasche: Leergutbereitstellung

Ohne Probeflasche keine Milchprobe - mit uns haben Sie immer ausreichend Leergut. Dahinter steckt ein ausgeklügeltes System. 

Der Milchprüfring Bayern e.V. kümmert sich um die Anschaffung, Überlassung und laufende Pflege sowie den Ersatz von Rundkassetten, Flaschen und Stöpseln für Zwecke der Probenahme. Für die Reinigung der Probenflaschen stehen in Wolnzach speziell entwickelte Hochleistungsspülmaschinen zur Verfügung, deren effiziente Reinigungsleistung konsequent durch interne und externe Maßnahmen überwacht wird. Für den Wiedereinsatz findet eine automatische und sensorüberwachte Vorbelegung mit Konservierungsmittel statt. Durch die Zugabe unterschiedlicher Farbstoffe stellen wir die Verwendung des korrekten Leerguts sicher. Darüber hinaus wird die Barcode-Lesbarkeit überprüft. Fehlerhafte oder beschädigte Probeflaschen werden von uns erkannt und aussortiert. Zusätzlich stellen wir Probeflaschen mit den dazugehörigen Aufklebern zur Ziehung manueller Betriebsproben durch die Landwirte bereit. Wir liefern fristgemäß das benötigte Leergut aus (richtiges Leergut in korrekten Mengen zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort) und sind für die tägliche Erfassung der Proben an den Molkereien/Probenerfassungsstellen mit mpr-eigenem Fuhrpark zuständig.

Gute Planung ist alles

Durch unsere hauseigene Logistik können wir einen reibungslosen Probentransport gewährleisten. Doch wie hoch ist eigentlich der Aufwand und was steckt alles dahinter?

Durch unser fachkundiges Personal garantieren wir die Planung der Probenahme gemäß den gesetzlichen Vorgaben der RohmilchGütV sowie der Überwachungsbehörde unter Berücksichtigung von über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Zusatzuntersuchungen für die verschiedenen Parameter nach Molkereiwunsch (z.B. tägliche Untersuchung von Fett/Eiweiß/Harnstoff/Zell).Darüber hinaus betreuen wir (bei Beauftragung) die Probenahme vor Ort bei den Molkereien  (Leergutvorbereitung, Probeneingangskontrolle, Temperaturüberwachung) und überprüfen die Tourenvollständigkeiten hinsichtlich Mindestanzahl der Untersuchungsergebnisse je Parameter (Soll-Ist-Abgleich). Auch die Organisation von Nachholterminen bei ausgefallenen bzw. nicht verwertbaren Proben, z.B. wegen unterschiedlicher Ausschlussgründe wie Temperaturabweichung, fehlende Daten, defektes Probenahmegerät usw. bieten wir an. Aktuell sind davon durchschnittlich ca. 500 Touren pro Monat betroffen.

Probentransport
Während dem Probentransport überwachen und dokumentieren wir die Temperatur, um eine durchgehende Kühlkette zu gewährleisten. Hierfür stellen wir bereits an den Probenerfassungsstellen Kühlzellen bereit und führen ebenso deren Wartung und Reparatur durch. Auch nehmen wir bayernweit Betriebsproben und PAG-Proben zur Vermeidung von Porto- und Verpackungskosten für die Milcherzeuger mit und gewährleisten auch hier die Probenqualität durch unsere Kühlkette. Ebenso übernehmen wir täglich bayernweit den Transport der Ohrstanzproben von den Molkereien zum TGD-Labor in Poing/Grub zur Untersuchung auf BVDV. Darüber hinaus befördern wir Produktproben von den Molkereien zur muva nach Kempten, stellen die benötigten Transportboxen bereit und leiten Proben an externe Labore im Molkereiauftrag weiter.

Fahrerschulung: Änderungen kommen

Milchsammelwagenfahrer, die die Probenahme gemäß RohmilchGütV vornehmen, haben ihre Sachkunde zur Probenahme nachzuweisen. Dieser Sachkundenachweis wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang bescheinigt. Der Milchprüfring Bayern e.V. hat von der Landesstelle die Zulassung für die Durchführung der Sachkundelehrgänge erhalten. Die Schulungsinhalte sind im Leitfaden "Sachkunde für den Milchsammelwagenfahrer" vom VDM geregelt und in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach vier Jahren zu wiederholen. Nach Abschluss des Lehrgangs stellt der Milchprüfring eine Teilnahmebestätigung im Scheckkartenformat aus, da diese laut der neuen RohmilchGütV zukünftig immer mitzuführen ist. Ab dem 01.07.2023 sind die Schulungen bereits nach 2 Jahren zu wiederholen. Für neue Milchsammelwagenfahrer wird zukünftig einmal im Quartal eine Erstschulung in Wolnzach angeboten. Über die jeweiligen Termine werden die Molkereien und Fuhrunternehmer rechtzeitig informiert. Bis zur Teilnahme an der Erstschulung müssen die Fahrer einen Nachweis mitführen, dass sie vom Abnehmer in die ordnungsgemäße Probenahme eingeführt wurden (drei Monate gültig).

Abnahme der Probenahmeanlagen in Milchsammelwagen (MSW)

Unsere Regionaleiter führen die fristgemäße Planung und Durchführung der Überprüfung der automatischen Probenahmesysteme in Milchsammelwägen gemäß DIN 11868 durch. Diese Serviceleistung beinhaltet:

    • Terminvereinbarung mit Molkereien/Fuhrunternehmern, Organisation der Bereitstellung entsprechender Milchmengen zur Abnahme in Zusammenarbeit mit der Molkerei
    • Durchführung der Abnahmen vor Ort, bei Bedarf Vereinbarung von neuen Terminen
    • Erfassung der Abnahmeergebnisse, Auswertung, Erstellung der Prüfberichte, Bereitstellung der Abnahme-Prüfberichte über mpr-Website , Archivierung der Prüfberichte in der Datenbank
    • Anbringung der Prüfplaketten

Darüber hinaus gewährleisten wir eine umfangreiche Überprüfung neuer MSW/Probenahmegeräte inkl. der Sicherstellung der korrekten Datenerfassung und –übergabe. In unserer LIMS-Datenbank werden alle MSW-Probenahmegeräte sowie Abnahmeergebnisse mit der entsprechenden Verbindung zu den Untersuchungsergebnissen (Rückverfolgbarkeit, dass nur von zugelassenen Sammelwagen Proben für die Bewertung gem. Rohmilchgüteverordnung verwendet werden) erfasst. Milchsammelwägen, welche die Abnahme nicht bestehen, werden gemäß RohmilchGütV umgehend an die zuständige Landesstelle gemeldet, ebenso die erfolgreichen Prüfungen, die zur Wiederzulassung dieser MSW führen.

Überwachung Probenahme

Im Rahmen von Mitfahrten überwachen wir stichprobenartig und anlassbezogen Milchsammelwagenfahrer bzgl. der korrekten Probenahme. Werden im Zuge dessen Mängel in der Milchkammer/im Tankraum sowie im betrieblichen Umfeld festgestellt, dann versenden wir schriftliche Hinweise an die betreffenden Milcherzeuger und an die jeweilige Molkerei. Darüber hinaus prüfen wir die Einhaltung der Probenkühlkette auf MSW-Ebene für jede einzelne Tour (Probe) und gewährleisten so die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Probenahmedaten werden in verschiedenen Formaten inkl. ca. 70 automatischen Plausibilitätsabfragen hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit verarbeitet.
Mit über 350 automatischen Plausibilitätskontrollen je Probe und anschließender Kontrolle und Freigabe im 4-Augen-Prinzip, stellen wir verlässliche Ergebnisse bereit. Bei Auffälligkeiten, wie z.B. erhöhten Tourmittelwerten, leeren Probenflaschen, stark abweichenden Einzelergebnissen bei Lieferanten oder Fehlern in den Probenahmedaten nehmen wir Kontakt mit den Fuhrunternehmern und Molkereien auf.

Kurzinfo

Fahrerschulung: Milchsammelwagenfahrer/innen, die Proben ziehen, werden vom Milchprüfring geschult. Die Schulungsinhalte sind im Leitfaden "Sachkunde für den Milchsammelwagenfahrer" vom VDM geregelt und in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach vier Jahren zu wiederholen. Ab dem 01.07.2023 sind die Schulungen bereits nach 2 Jahren zu wiederholen. Erstschulungen für neue MSW-Fahrer werden einmal pro Quartal in Wolnzach angeboten.

 

Probenplanung, -transport und Leergutbereitstellung: Einen reibungslosen Ablauf bei der Probenerfassung gewährleisten wir mit unserer komplexen Logistik. Von der Leergutbereitstellung über die Probenplanung sowie den Transport bieten wir alles aus einer Hand. Für einen effizenten und kostenangepassten Service kommen alle Prozesse regelmäßig auf den Prüfstand.

 Ausgabe 2 I Dezember 2022

Neuer Geschäftsbereich Digitalisierung

Um gemeinsam interne Veränderungen und Prozesse noch effizienter zu gestalten und für die Zukunft optimal aufgestellt zu sein, wurde in diesem Jahr, zusätzlich zu den beiden bestehenden Geschäftsbereichen Technik und Verwaltung, ein neuer Geschäftsbereich für Digitalisierung geschaffen. Die Geschäftsbereichsleitung übernimmt seit dem 1. Juli 2022 Herr Dr. Frank Behre. Herr Dr. Behre war bis dato als Sachgebietsleiter EDV tätig.

Zum Aufgabengebiet gehört unter anderem die Sicherstellung der Datenerfassung bzw. des Datentransfers bei den nach der RohmilchGütV und EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung zu erfassenden Parameter. Dieser Prozess reicht von der Probenahme durch den Tanksammelwagen, der Untersuchung der Proben im Labor, der Auswertung der Messergebnisse und Überprüfung nach festgelegten Plausibilitätskriterien bis zur Weiterverarbeitung und Übermittlung der Messwerte für die Milchgeldabrechnung an die Molkereien bzw. Rechenzentren oder für interne wie externe statistische Auswertungen.

Auswertung von Daten als Serviceleistung
Damit sich Molkereien und Landwirte auf die Werte verlassen können, hat der Milchprüfring zur Qualitätssicherung ein umfangreiches Labor-Informations- und Management-System (LIMS) aufgebaut. Bevor die Datensätze an die Molkerei übermittelt werden, durchlaufen die Probenahme- und Untersuchungsdaten knapp 400 Plausibilitätskontrollen, um Auffälligkeiten sichtbar zu machen. Abschließend werden die Prüfergebnisse nochmal im Vier-Augen-Prinzip validiert. Die Daten werden nicht nur in Bayern und über die bayerischen Grenzen hinaus bereitgestellt, sondern auch in Polen, Österreich und Tschechien.

Synergieeffekte nutzen
Nicht nur intern, sondern auch auf externer Ebene spielt die Digitalisierung eine wichtige Rolle, zum Beispiel bei der Zusammenarbeit mit anderen Selbsthilfeeinrichtungen im süddeutschen Raum. Der intensive Austausch ist wichtig, um Prozesse zu optimieren, Synergieeffekte zu nutzen und im Besten Falle Kosten zu sparen.

Revision zum Jahreswechsel - QM-Milch-Standard

Der QM-Milch-Standard unterzieht sich zum Jahreswechsel einer Revision. Es wurde inhaltlich hauptsächlich dem aktuellen Stand angepasst (Rohmilchmonitoring hinsichtlich RohmilchGütV und der Nährstoffvergleich weicht der Düngebedarfsermittlung gemäß neuer Dünge VO 2020). Für Gesprächsstoff sorgte die Einführung der Möglichkeit drei bestehende Kriterien mit K.O. zu bewerten:

  • Kriterium 1.10: Es ist ausreichend Liegeraum für die Kühe vorhanden: Ziel ist hier ein Tier-Liegeplatz- Verhältnis von 1:1. Damit ist die Möglichkeit der Vergabe eines Bonuspunkts gestrichen und die mögliche maximale Punktzahl im Audit sinkt von 81 auf 80 Punkte (Mindestpunktzahl: 61 Punkte). Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierungsstelle und die Auditoren in der Bewertung nur wenig Spielraum haben. Im Interesse der Landwirte sei darauf hingewiesen, dass je nach Auslegung des Veterinärs jede Art von Überbelegung bereits zu Problemen mit der zuständigen Behörde führen kann – ganz unabhängig von der QM-Milch-Kontrolle!
  • Kriterium 1.18: Das Veröden der Hornanlagen bei Kälbern unter sechs Wochen muss unter Schmerzmittelgabe (und Sedierung) erfolgen und wurde somit angeglichen an die Cross-Compliance- Anforderungen.
  • Kriterium 3.4.6: Nach dem Melken wird die Milch in eine saubere Milchkammer befördert. Diese wird gereinigt und ist leicht zu desinfizieren; es sind ausreichende Einrichtungen zur Ableitung von Abwässern vorhanden. Warten Sie bitte nicht mit der Sanierung Ihrer Milchkammer, bis der Putz (sprichwörtlich) von der Wand bröckelt. Zwingend erforderlich ist die zweckmäßige Ausstattung mit Fliesen und Spezialbeschichtungen. Hygienemängel, die nicht unter den Begriff „Tagesschmutz“ zu fassen sind, führen zum K.O.

Zur Nachbesserung im Falle einer oder mehrerer K.O.-Bewertungen bleiben maximal 4 Wochen Zeit. Die Abstellung der Mängel wird in der Regel vor Ort überprüft.

Des Weiteren wird die Teilnahme an den QS-Monitoringprogrammen (Antibiotikaeinsatz und Schlachtbefunde) empfohlen. Die verpflichtende Einführung ist vorgesehen und wird – mit einem Vorlauf von mindestens 12 Monaten – den teilnehmenden Betrieben angekündigt. Die Anforderungen sind in den entsprechenden QS-Leitfäden festgelegt und beschrieben.

Die Anforderungen des von QM-Milch vorgeschriebenen Rohmilchmonitorings ändern sich ab dem kommenden Jahr. Aber alle Molkereien, die beim Milchprüfring Bayern e.V. untersuchen lassen, erfüllen bereits diese Anforderungen durch den abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag zur Durchführung der RohmilchGütV.

Änderungen auf der Stufe Gruppenorganisation

Gruppenbeschreibung: bei Nutzung mehrerer Zertifizierungsstellen beschreibt der Gruppenorganisator die Zertifizierungsbereiche der verschiedenen Zertifizierungsstellen (z.B. welche Zertifizierungsstelle auditiert welche Gruppenmitglieder/Mitgliedergruppen).

Zu Ihrer Information: Bei der Beauftragung zweier Zertifizierungsstellen für die Auditierung der Gruppenmitglieder brauchen Sie nicht mehrere Audits auf der Stufe Gruppenorganisation. Kontaktieren Sie die milchZert GmbH gerne für weiterführende Informationen.

Vertragliche Bindung der Mitglieder: Die Gruppenmitglieder müssen über einen Vertrag bzw. eine Teilnahmeerklärung an den Gruppenorganisator (die Molkerei) angeschlossen werden. Darin sind mindestens folgende Punkte geregelt:

  • die Einhaltung des VLOG-Standards
  • die Umsetzung der festgelegten Korrekturmaßnahmen und –fristen durch das Mitglied

Erläuterung: Der Gruppenorganisator verantwortet die fristgerechte Umsetzung der Korrekturmaßnahmen bei den Gruppenmitgliedern. Die Wirksamkeit dieser wird in einem angemessenen Zeitraum überprüft. Beides wird dokumentiert.

Im Risikomanagement ist explizit nochmal der externe Dienstleister als Gefahrenquelle aufgeführt worden (vgl. VLOG-Standard Version 23.01 F 2.4 und F 2.5).

Sie als Gruppenorganisator verantworten die Erstellung und Umsetzung eines Probenahme- und Analysenplans für Ihre Milcherzeuger. Dieser definiert neben der Ziehung von Rückstellmustern die risikoorientierte Beprobung und GVO-Analyse von Futtermitteln. Ein Hinweis im QM-System auf die Vorgaben des VLOG genügen. Sollten Sie zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen treffen wollen hinsichtlich der Probenahme, können Sie das ebenso dort definieren. Bitte beachten Sie auch, dass vorliegende Analyseergebnisse nach VLOG zwingend ausgewertet werden müssen (vgl. Kapitel F 2.6).

Im verpflichtenden jährlichen Internen Audit, in dem alle relevanten Punkte des VLOG-Standards abgeprüft werden sollen, bietet es sich an, verstärkt Augenmerk auf das Risikomanagement und auf die Pflichten des Gruppenorganisators (Übermittlung der Daten an den VLOG) zu legen. Denken Sie bitte auch in diesem Jahr, bei lediglich formellen Anpassungen des Standards hinsichtlich des Kapitels Landwirtschaft an Ihre Schulung der Mitarbeiter und der Gruppenmitglieder!

Anhand der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen können Sie individuell auswerten, wo bei Ihren Erzeugern die Defizite im Audit lagen und entsprechende Schulungsinhalte ableiten. Aus der Auditpraxis raten wir Ihnen zur Wiederholung folgender Punkte:

  • Definition potenziell risikobehaftete Futtermittel (im VLOG-Standard wurden die Fußnoten nun zu einer anschaulichen Tabelle geändert) und deren räumliche und zeitliche Trennung!
  • Dokumentation der jährlichen Eigenkontrolle: Die jährliche Eigenkontrolle gemäß VLOG sieht vor, dass auch die Erzeuger einmal im Kalenderjahr ihre externen Dienstleister/Futtermittelhändler und Futtermittel hinsichtlich ihrer Zertifizierung überprüfen (noch VLOG-geprüft?) und die betrieblichen Änderungen in der Betriebsbeschreibung anpassen. Bei letzterem geht es nicht darum, dass beispielsweise nun 51 statt 50 melkende Kühe im Stall stehen, sondern, inwiefern sich vor allem die Fütterung geändert hat. Änderungen, falls nötig, sind in der Betriebsbeschreibung zu dokumentieren und zu unterschreiben.
  • Tierzukauf – immer wieder ein Thema (vgl. E 4.8). Die Unterscheidung zwischen Jungvieh/Erstlaktierenden und Trockenstehern/Tieren ab der 2. Laktation ist weiterhin aktuell.
Kurzinfo

Der QM-Milch-Standard wird zum Jahreswechsel einer Revision unterzogen. Er wurde inhaltlich hauptsächlichvden aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst (Rohmilchmonitoring hinsichtlich RohmilchGütV und der Nährstoffvergleich weicht der Düngebedarfsermittlung gemäß neuer Dünge VO 2020). Für Gesprächsstoff sorgte die Einführung der Möglichkeit drei bestehende Kriterien 1.10, 1.18 und 3.4.6 mit K.O. zu bewerten. Zu Kriterium 1.10 (Tier-/Liegeplatzverhältnis) sei gesagt, dass je nach Auslegung des Veterinärs jede Art von Überbelegung bereits zu Problemen mit der zuständigen Behörde führen kann – ganz unabhängig von der QM-Milch-Kontrolle!

Bezüglich des QM+ Standards besteht die Möglichkeit, den mpr als zugelassenen Dienstleister mit der Programmkoordination zu beauftragen. Wenn von Ihrer Seite hier Bedarf besteht zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne! Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie in einer der nächsten Ausgaben des Milchboten.
Ausgabe 1 I Oktober 2022

BRT hi-sense - Weiterhin niedrige Hemmstoffbefunde

Mit der RohmilchGütV kamen neue Anforderungen hinsichtlich der Hemmstoffuntersuchung in der Anlieferungsmilch hinzu. Die AiM GmbH entwickelte hierfür den empfindlicheren BRT hi-sense, der mehr Antibiotika auf MRL-Niveau nachweisen kann. In Bayern ist dieser bereits seit dem 1. Juli 2020 im Einsatz und löste den BRT ab. Wie haben sich die Zahlen entwickelt?

Auch wenn mit diesem Test möglicherweise vorhandene Rückstände sensibler nachgewiesen werden, zeigen die Zahlen, dass gegenüber 2019 kaum mehr hemmstoffpositive Proben zu verzeichnen sind. Wie die Grafik zeigt, kam es zwar durch den Einsatz des BRT hi-sense ab Juli 2020 erwartungsgemäß zu einer Erhöhung der positiven Nachweise von Hemmstoffen, das Niveau des Vorjahres wurde aber kaum übertroffen und im Vergleich mit früheren Jahren wurden trotz des sensibleren Testsystems deutlich weniger positive Ergebnisse ermittelt.

Zur Erhöhung der Zahlen ab Juli 2021 hat die Vorgabe der RohmilchGütV beigetragen, dass positive Tankproben im Zuge der Verursacherermittlung hemmstoffpositiver Sammeltouren grundsätzlich in der Gütebewertung zu berücksichtigen sind. Die tatsächlichen Hemmstofffälle wurden also nicht mehr, der Anstieg in der Darstellung hat vielmehr statistische Gründe. Insgesamt lässt sich also folgendes Fazit ziehen: Ein großer Erfolg für die Qualitätsarbeit der bayerischen Milcherzeuger!

BRT q-sense - Auf der Suche nach den Chinolonen

Mit dem BRT q-sense steht ein Test zur Verfügung, mit dem die Anforderungen zum Chinolon-Nachweis unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen eingehalten werden. Grundlage für den BRT q-sense ist die Rohmilchgüteverordnung - gültig seit dem 1. Juli 2021.

Durch die Entwicklung des „q-sense“, also des Chinolon-Tests der AiM GmbH, ist es gelungen, ein kostengünstiges, sicheres und gut automatisierbares Verfahren zur Erfüllung der rechtlichen Vorgabe zur Verfügung zu stellen. Verglichen mit den Kosten, die durch den Einsatz anderer am Markt verfügbarer Testsysteme entstanden wären, hat sich im ersten Einsatzjahr bereits eine Einsparung für die bayerische Milchwirtschaft im sechsstelligen Bereich ergeben. Hier lässt sich das Ergebnis der hochqualifizierten Arbeit unserer Tochterfirma AiM GmbH (weiterer Gesellschafter ist der MPR Baden-Württemberg) tatsächlich in „Cent und Euro“ darstellen. Weitere gute Botschaft: Es wurden bisher keine Rückstände von Chinolonen in der Anlieferungsmilch entdeckt. Dies unterstreicht einmal mehr den hohen Standard in der Milcherzeugung für unsere bayerischen Verarbeiter!

Weitreichende Sicherheit
Die Kombination aus BRT hi-sense und BRT q-sense erfüllt automatisch die Anforderungen der Rohmilchgüteverordnung bzgl. aller 7 Hemmstoffgruppen. Mit den umfassenden, von der AiM GmbH zur Verfügung gestellten Validierungsunterlagen, kann dies gegenüber Auditoren und Behörden belegt werden. Die hochtransparenten Platten stellen eine sehr schnelle und fehlerfreie Ablesbarkeit sicher. Jede einzelne Test-Platte ist mit umfassenden Herstellerangaben und einem Barcode unverwechselbar gekennzeichnet und vollständig rückverfolgbar. Alle AiM BRT werden an die sich stetig ändernden Kunden- und Gesetzesanforderungen angepasst.

Kurzinfo

Mit dem BRT q-sense steht ein Test zur Verfügung, mit dem die Vorgaben der RohmilchGütV bzgl. des Nachweises von Chinolonen unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen erfüllt werden können. Andere Tests sind mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden. Erfreuliches Ergebnis: Bisher wurden keine Rückstände von Chinolonen in der Anlieferungsmilch festgestellt.
 
Die Kombination aus BRT q-sense und BRT hi-sense erfüllt automatisch die Anforderungen der Rohmilchgüteverordnung bzgl. aller 7 Hemmstoffgruppen. In Bayern löste zum 1. Juli 2020 der empfindlichere BRT hi-sense den BRT ab. Auch wenn mit diesem Test möglicherweise vorhandene Rückstände sensibler nachgewiesen werden, zeigen die Zahlen, dass trotz des empfindlicheren Tests und einer Änderung der Vorgaben für die statistische Erfassung gegenüber 2019 kaum mehr hemmstoffpositive Proben zu verzeichnen sind. Dies unterstreicht die erfolgreiche Arbeit der bayerischen Milcherzeuger.